Mein Kampf um schnelles Internet – Teil 2

Congstar Logo

Es gibt nun einiges neues an der Front in meiner Auseinandersetzung mit Congstar. Bisher ist es Congstar nicht gelungen an der Leitungsgeschwindigkeit nachzubessern. Auch ein Update auf VDSL sobald dieses wieder zur Verfügung steht wurde abgelehnt.

Kein Sonderkündigungsrecht?

Congstar möchte mir aufgrund der Bandbreite jedoch kein Sonderkündigungsrecht einräumen. Man weißt hier darauf hin, dass eine Bandbreit „bis zu 16.000 kbit/s“ geschaltet wird und es wird auf die AGB verwiesen:

Der congstar komplett-Anschluss wird mit einer maximalen Bandbreite von bis zu 16.000 kbit/s für den Downstream und bis zu 1024 kbit/s für den Upstream überlassen.

Die minimale Bandbreite beträgt 768 kbit/s für den Downstream und 128 kbit/s für den Upstream. Es wird am Anschluss des Kunden die maximal verfügbare Bandbreite bereitgestellt.

Aufgrund dieser Tatsache habe ich den Widerruf des Vertrages am 23.07.2014 abgeschickt.

Zum Thema Mindestbandbreite kann ich einen weiteren Artikel in meinem Blog empfehlen: DSL Anbieter und die Mindestbandbreite

Widerruf wurde abgelehnt

Im ersten Schritt teilte mit Congstar mit, dass mein Widerruf zwei Tage zu spät eingegangen sei:

Ihre fristgerechte Kündigung hat uns am 25.07.2014 erreicht.

In der gleichen E-Mail war jedoch eine Datei angehängt deren Dateiname (KS 201407241429 304360.pdf, 201407241429 > 24.07.2014 – 14:29 Uhr) einen Eingang am bereits am 24.07.2014 bestätigt.

Zu Wahrung der Frist bei einem Widerruf heißt es seit dem 13.06.2014 im Fernabsatzgesetz:

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Diese Aussage deckt sich mit der Widerrufsbelehrung von Congstar (Stand: 06/2010):

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Und da die Post bisher keine Same-Day Zustellung anbietet, habe ich die Frist eindeutig eingehalten.

Trotz dieses Umstandes lehnt Congstar meine Kündigung weiterhin ab. Ich habe nun einen Anwalt hinzugezogen und werde nach Abschluss des Falles erneut darüber berichten.

Hier geht es zu den anderen Teilen der Serie: Teil 1 und Teil 3

2 Kommentare
  1. Firma Wolfgang Schnabel sagte:

    Sehr geehrter Herr Niebeling, wenn Sie in Rembrücken wohnen so können wir Ihnen eine
    schnelle Internetanbindung anbieten. Die zur Zeit maximale Geschwindigkeit liegen bei 100 Mbits downstream und 5 Mbits im upstream. Sie können den Anschluss wenn Sie von unserer Firma einen Kabelanschluss haben 14 Tage kostenlos testen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Fa. Wolfgang Schnabel

    Antworten
    • gnilebein sagte:

      Vielen Dank für das Angebot. Leider können Sie jedoch einfach was die kosten Angeht nicht mit der Konkurrenz mithalten. Ebenso hat mich die Berichte der Presse sowie die Erfahrungen unserer Nachbarn von Ihrem Unternehmen Abstand nehmen lassen.

      Antworten

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